Advertorial | Seit Juni 2021 fordert das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) Deutsche Kommunen auf, vorrangig emissionsarme und ‑freie Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr zu beschaffen.
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Die Anforderungen richtig verstehen
Die Befürchtung, dass eine gesetzlich vorgegebene Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge die Lebensdauer der bestehenden Dieselflotten verkürzt, ist unbegründet. Das SaubFahrzeugBeschG fordert eine Beschaffungs- und keine Betriebsquote, wonach bis Ende 2030 mindestens 65% der neu zu beschaffenden Busse im ÖPNV emissionsarm sein sollen. Folglich können bestehende Dieselbusse bis nach Ablauf der Gesamtlebensdauer von etwa 15 Jahren wie gewohnt betrieben und nur sukzessive durch die neu angeschafften emissionsfreien Alternativen ersetzt werden.
Die Beschaffung frühzeitig anpacken
Bei der steigenden Nachfrage nach emissionsfreien Alternativen hinterfragen Betreiber kritisch das Verhältnis zwischen Nachfrage und Angebot. Schon heute gibt es zahlreiche Anbieter von Elektro- und Wasserstoffbussen. Getrieben durch die langfristig orientierte Umgestaltung des ÖPNV beobachten wir aktuell eine stetige Nachfrageerhöhung, der ein ebenfalls steigendes Marktangebot gegenübersteht. Eine erfolgreiche Beschaffung startet dabei bereits lange vor dem eigentlichen Vergabeverfahren mit der Definition einer klaren Strategie, unterstützt von präzisen Verantwortlichkeiten und einer frühzeitigen Markterkundung zur Bestimmung verfügbarer Kapazitäten und Sicherstellung eines gesunden Wettbewerbs. Zudem sehen wir Potenzial in Bezug auf nachfrageseitige Kooperationen von kleineren Verkehrsunternehmen zur Steigerung von Skaleneffekten.